Details
Voraussetzungen
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.
Dokumente
Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde (nur falls kein Personalausweis vorliegt und es sich um eine Erstausstellung oder Verlust eines Reisepasses handelt, der nicht von der Meldebehörde ausgestellt wurde),
bei Verlust: Bitte melden Sie den Verlust vorab unter einwohnermeldeamtheimbach-eifelde oder 02446/808-44 und klären Sie gleichzeitig, wie Sie Ihre Identität nachweisen können.
ansonsten:
• Ihren Personalausweis (falls vorhanden)
• den alten Reisepass oder Kinderreisepass
Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen am Ende dieses Textes zum Download zur Verfügung. Die Zustimmung kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. Alleinsorgeberechtigte müssen einen Nachweis über ihre Sorgeberechtigung vorlegen. Auch das Kind muss anwesend sein.
Gebühren
Produkt - Gebühr:
ePass 60,00 Euro
ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro
ePass Express 32 Seiten 92.00 Euro
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro
ePass 48 Seiten 82,00 Euro
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro
ePass Express 48 Seiten 114,00 Euro
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro
vorläufiger Reisepass
Zahlungsarten
- bar
- EC-Karte
Bemerkung
Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Der Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Jeder Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Pass rechtzeitig, bevor Sie eine Reise antreten, der Pass muss in vielen Ländern noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Wird kurzfristig ein neuer Reisepass benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt und sofort ausgestellt werden.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Ingrid Poschen | Sachbearbeitung | 02446 80844 | |
Frau Alexa von der Kall | Sachbearbeitung (Standesbeamtin) | 02446 80836 |
Organisationseinheiten
Name |
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Bürgerdienste |