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Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht online an-, ab- oder ummelden möchten, sondern dies bei der Stadt Heimbach erledigen möchten, benötigen Sie einen Termin: Termin online buchen (Öffnet in einem neuen Tab)
1) Gewerbeanmeldung
Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Gewerbean-, um- oder abmeldung eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Allgemeine Informationen:
Sie sind gewerblich tätig, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig ausüben, diese Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist und Sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Außerdem darf die Tätigkeit nicht sozial unwertig sein, d.h. sie darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Heimbach errichten oder Sie Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Kommune nach Heimbach verlegen.
Gewerbemeldungen können elektronisch, schriftlich oder persönlich direkt im Bürgerbüro der Stadt Heimbach gestellt werden.
Anzumeldende Tätigkeiten
Bei der Gewerbeanmeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, präzise angegeben sein. Beispielsweise kann der "Vertrieb von Textilien" so angemeldet werden, der "Handel mit Waren aller Art" muss genauer definiert werden.
Rechtzeitig anmelden
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann ggf. ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Benötigte Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• ggf. aktuelle Anmeldebestätigung (sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist)
• Handwerkskarte (bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer)
• ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis und spezielle Erlaubnisse (für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten, wie z.B. Spielhallen und Gaststätten)
• ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" (wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR oder der Schweiz kommen)
Welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung benötigen, ist unterschiedlich und hängt vom Einzelfall ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns im Bürgerbüro.
Bei schriftlicher oder persönlicher Anmeldung erhalten Sie nach Prüfung der Anmeldung von uns einen Gebührenbescheid. Bitte überweisen Sie die Gebühr anschließend auf ein Konto der Gemeindeverwaltung.
Gebühren
Gebühren / Zahlart:
• 26,00 € pro Gewerbean- und -ummeldung für natürliche Personen
• 33,00 € pro Gewerbean- und -ummeldung für juristische Personen
• zusätzlich: 13,00 € bei Gewerbean- und -um-meldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gewerbeabmeldungen sind kostenlos.
Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren per Online-Zahlungsabwicklung zusammen mit der Anmeldung zu bezahlen. Es stehen mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.
Zahlungsarten
- bar
- EC-Karte
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Ingrid Poschen | Sachbearbeitung | 02446 80844 | |
Herr Sven Pütz | Fachbereichsleitung (Standesbeamter) | 02446 80824 |