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Stadt Heimbach

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heimbach

Bebauungen

Bekanntmachung der 7. Satzungsänderung des Bebauungsplanes Heimbach D 3 „Missionshaus“

Die von der Stadtvertretung Heimbach in ihrer Sitzung am 15.12.2022 beschlossene 7. Ergänzungssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Damit tritt die Satzung in Kraft.

Durch die Änderung wird für die in der Gemarkung Heimbach, Flur 1, gelegenen Parzellen 272 und 273 die baurechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Pflegewohnheimes mit Tagespflege geschaffen.

Die Satzung kann einschließlich ihrer Begründung und der Bewertung der Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft ab sofort im Rathaus der Stadt Heimbach, Hengebachstraße 14, 52396 Heimbach, Zimmer 14, während der Dienststunden, insbesondere

montags bis freitags   von    8.30 - 12.30 Uhr
und dienstags             von  14.00 - 17.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann auch über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Erlass der Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder sonstiger ortsrechtlicher Bestimmungen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    die Änderung der Satzung ist nicht ordnungsgemäß ortsüblich bekanntgemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vorher beanstandet oder
d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Heimbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

52396 Heimbach, den 05.01.2023

Stadt Heimbach
Der Bürgermeister

Jochen Weiler


Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; 7. Änderung des Bebauungsplanes Heimbach D 3 „Missionshaus“

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Heimbach D 3 „Missionshaus“ beschlossen.

Näheres zur geplanten Änderung kann man im demnächst erfolgenden Beteiligungsprozess erfahren.

 

Bekanntmachungsanordnung: 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

52396 Heimbach, den 07. Juni 2022

 

Stadt   H e i m b a c h

Der Bürgermeister

Gez. Jochen Weiler


Amtliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; 3. Änderung des Bebauungsplanes Heimbach A 1 „Blens, Auf dem Acker“

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 04.11.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Heimbach A 1 „Blens, Auf dem Acker“ beschlossen.

Näheres zur geplanten Änderung kann man im demnächst erfolgenden Beteiligungsprozess erfahren.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

52396 Heimbach, den 22. November 2021

 

Stadt   H e i m b a c h

Der Bürgermeister

Gez. Jochen Weiler



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