Achtung: Neue Regelung der Parkbuchten an der Hengebachstraße
Damit möglichst viele Bürger die Möglichkeit haben, im Zentrum kurzzeitig zu parken und die Parkbuchten nicht über längere Zeiten blockiert werden gilt bei diesen gebührenfreien Parkplätzen ab sofort eine Höchstparkzeit von 30 Minuten.
Parkgebührenvergünstigungen auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen „Über Rur“ und „An der Laag“ in Heimbach durch den Erwerb von Kurzzeit - Parkplaketten
Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Heimbach findet sich für die Einwohner der Stadt Heimbach seit Jahren eine Kurzzeitparkregelung, welche es den Besuchern aus den einzelnen Ortsteilen ermöglichen soll, Ihren Erledigungen (z. B.: Arzttermine, Einkäufe, der Besuch im Rathaus…) auch ohne die Entrichtung von Parkgebühren nachzugehen.
Die hierfür benötigten Parkplaketten sind erhältlich im
Rathaus Hengebachstraße, Zentrale – Zimmer 5
Die Parkplaketten gelten täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Für die Plaketten werden folgende Jahresgebühren (Gültigkeit ab Kauftag = 1 Jahr) erhoben:
1. 10,00 € bei einer Parkdauer von bis zu 1 Stunde täglich
2. 20,00 € bei einer Parkdauer von bis zu 2 Stunden täglich
Der Kontrolle dient hierbei die ausgelegte Parkscheibe, auf der die Ankunftszeit eingestellt werden muss. Die Plakette wird auf die Parkscheibe aufgeklebt.
Den motorisierten Bürgern, die Besorgungen im Stadtkern zu erledigen haben, wird empfohlen, von der angebotenen Kurzzeit-Parkregelung Gebrauch zu machen.
Stadt Heimbach
Der Bürgermeister
Weiler