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Stadt Heimbach

Kinderreisepässe

ACHTUNG: DER KINDERREISEPASS WURDE ZUM 31.12.2023 ABGESCHAFFT, STATTDESSEN KANN EIN PERSONALAUSWEIS ODER REISEPASS BEANTRAGT WERDEN

Kinder und Jugendliche unter 16 sind zwar noch nicht ausweispflichtig, sobald sie jedoch die Bundesrepublik Deutschland verlassen (auch nach Belgien oder Holland!), muss ein Ausweisdokument mitgeführt werden.

ACHTUNG: Ein Dokument ist nur solange gültig, wie die Person auf dem Lichtbild eindeutig zu identifizieren ist.

Beschreibung

Zur Beantragung des Personalausweises/Reisepasses für Kinder ist die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro kann sich ein Elternteil mit Vollmacht und Personalausweis (Kopie) vertreten lassen.

Ausnahmen gibt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern und bei Alleinerziehenden. Hier hängt es vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, (Sorgerechtserklärung vorlegen!) wer das Ausweisdokument beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss. Ausführliche Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Mitzubringen ist ein aktuelles (< 6 Monate) biometrisches Lichtbild des Kindes.

Spätestens ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss das Ausweisdokument vom Kind selbst unterschrieben werden.

Der Personalausweis kann ab 16 von der/dem Jugendlichen alleine beantragt werden.

Der Reisepass kann ab 18 von der/dem Jugendlichen alleine beantragt werden.

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