Beschreibung
Zur Beantragung des Personalausweises/Reisepasses für Kinder ist die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro kann sich ein Elternteil mit Vollmacht und Personalausweis (Kopie) vertreten lassen.
Ausnahmen gibt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern und bei Alleinerziehenden. Hier hängt es vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, (Sorgerechtserklärung vorlegen!) wer das Ausweisdokument beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss. Ausführliche Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Mitzubringen ist ein aktuelles (< 6 Monate) biometrisches Lichtbild des Kindes.
Spätestens ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss das Ausweisdokument vom Kind selbst unterschrieben werden.
Der Personalausweis kann ab 16 von der/dem Jugendlichen alleine beantragt werden.
Der Reisepass kann ab 18 von der/dem Jugendlichen alleine beantragt werden.