Details
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Dokumente
Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde (nur bei Erstausstellung oder Verlust eines Kinderreisepasses, der nicht von unserer Meldebehörde ausgestellt wurde)
Ein Lichtbild ist in jedem Fall erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Lichtbilder für Kinderreisepässe wie bei den Reisepässen biometrietauglich sein müssen. Eine Fotomustertafel zur Überprüfung von Passbildern auf ihre Biometrietauglichkeit befindet sich auf den Seiten des Bundesinnenministeriums (Link s.u.).
Für die Ausstellung ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Das notwendige Formular steht Ihnen hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung
Bemerkung
Einige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht (oder nur eingeschränkt) an, dann ist auch für Kinder ein (elektronischer-) Reisepass erforderlich.
Die USA zum Beispiel verlangen für jede einreisende Person, auch für Kinder, ein eigenes maschinenlesbares Dokument mit einem biometrietauglichen Lichtbild.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Ingrid Poschen | Sachbearbeitung | 02446 80844 | |
Frau Alexa von der Kall | Sachbearbeitung (Standesbeamtin) | 02446 80836 |
Organisationseinheiten
Name |
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Bürgerdienste |