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Stadt Heimbach

Fischereischein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

Beschreibung

Sie benötigen einen Termin:  Termin online buchen (Öffnet in einem neuen Tab)

Infos zum Fischereischein:  Fischereiprüfung und Fischereischein - Landwirtschaftsministerium (nrw.de) (Öffnet in einem neuen Tab)

Außerdem kann ein Jugendfischereischein erworben werden:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Kalender-Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist. 

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