Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)“, die die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen hat, wird auch Auswirkungen in Heimbach haben:
Da die Beleuchtung von Baudenkmälern auf Grund dieser Verordnung verboten ist, wird die Außenbeleuchtung des Heimbacher Wahrzeichens im Zeitraum zwischen dem 01.09.2022 und dem 28.02.2023 abgeschaltet werden.