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Stadt Heimbach

Blindengeld

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.

Beschreibung

Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld. Auch Menschen mit hochgradigen Sehbehinderungen erhalten auf Antrag als Ausgleich für die durch die Sehbehinderung entstehenden Mehraufwendungen eine Unterstützung. 

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